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Informationen für Gasthörende

Berechtigt zur Teilnahme am Lehrangebot des Studium Generale sind alle Studierenden des Karlsruher Institut für Technologie sowie KIT-Angehörige. Gasthörende sind zur Teilnahme am Studium Generale und Lehrveranstaltungen der Fakultäten sehr willkommen, sofern ausreichende Plätze vorhanden sind. Hierfür ist ein Gasthörerschein erforderlich.
Um einen Gasthörerschein als Berechtigungsausweis zu erhalten, muss vom jeweiligen Dozenten/der jeweiligen Dozentin die Teilnahme an der Veranstaltung im Antrag auf Zulassung genehmigt und beim Studierendenservice eingereicht werden. Für Veranstaltungen, die im Studium-Generale-Programm enthalten sind, reicht die Genehmigung durch das FORUM (Ansprechperson: Christine Myglas, Kontakt s.u.). Für das Sommersemester ist der Zulassungsantrag bis Ende April, für das Wintersemester bis Ende Oktober zu stellen. Außerdem ist eine Semestergebühr für Gasthörende von 75 Euro zu entrichten. Gem. §19 der Zulassungs- und Immatrikulationsordnung ist die Zahlung der Gasthörergebühr in Höhe von 75€ eine weitere Voraussetzung für die Zulassung.
Die Unterlagen für den Antrag auf Zulassung reichen Sie bitte zusammen mit der Überweisungsbestätigung entweder per E-Mail ein an studierendenservice∂sle.kit.edu, oder Sie bringen die Unterlagen direkt zum Studierendenservice (Englerstraße 13, Geb. 10.12).

Weitere Informationen und das Antragsformular erhalten Sie unter folgenden Links oder direkt beim Studierendenservice:

Informationsseite Gasthörende am KIT des Studierendenservices

Antragsformular für Gasthörende (PDF, ca. 40kb)