Anerkennung externer Studienleistungen
Wie funktioniert die Anerkennung externer Studienleistungen als Schlüsselqualifikation/überfachliche Qualifikation durch das FORUM?
Was kann anerkannt werden?
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Im Auslandssemester erbrachte Leistungen
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Leistungen aus einem früheren Studium, die nicht für den aktuellen Studiengang anerkannt wurden (weder curricular noch als SQ/ÜQ)
Welche Inhalte werden als SQ anerkannt?
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Alles fachfremder Art z.B. landeskundliche Kurse oder solche, die ähnlich auch am FORUM als Inhalte von SQ/ÜQ-Veranstaltungen entsprechend zu finden sind
Wie gehe ich praktisch vor?
Wenn ich im Auslandssemester SQ/ÜQ-Leistungen erbringen möchte/erbracht habe:
Vor dem Auslandssemester:
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das Formular ‚Anerkennungsvereinbarung für Auslandsleistungen‘ (oder ähnlicher Titel) an der jeweiligen eigenen Fakultät besorgen,
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mit Nennung der Veranstaltung, die besucht werden soll, und einem Nachweis der Inhalte (z.B. Modulhandbuch, Vorlesungsverzeichnis o.ä. mit Angabe des Zeitumfangs, der erwartbaren Leistungspunkte und – wenn möglich – der geplanten Studienleistung) am Forum bei der Lehrorganisation einreichen (christine.mielke∂kit.edu)
Nach Rückkehr aus dem Ausland ans KIT:
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das Formular ‚Antrag auf Anerkennung einer Auslandsleistung‘ (oder ähnlicher Titel) an der jeweiligen eigenen Fakultät besorgen
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Nachweise über die erfolgreich erbrachten Leistungen (Transcript of Records oder andere Bescheinigungen der Universität
Wenn ich Leistungen aus einem früheren Studium anerkannt bekommen möchte, die nicht für den aktuellen Studiengang anerkannt wurden (weder curricular noch als SQ/ÜQ)
- Passende Veranstaltungen (zum Inhalt s.o.) mit Nachweisen über deren Inhalt sowie die erfolgreich erbrachte Leistung
- Formular ‚Antrag auf Anerkennung einer Studien- oder Prüfungsleistung‘ ausfüllen und am FORUM bei der Lehrorganisation einreichen (christine.mielke∂kit.edu)
Generell gilt:
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Die Leistung, die als SQ/ÜQ anerkannt werden soll, erfolgte zeitlich nach dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung, d.h. keine Anerkennung von schulischen Leistungen oder von während der Schulzeit erbrachten Leistungen.
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Die Leistung, die als SQ/ÜQ anerkannt werden soll, hat einen nachweisbaren Umfang/ Workload von 30 h (= 1 LP / CP) oder mehr.